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Betreuungsvereine – eine wichtige Säule des Betreuungswesens

Betreuungsvereine sind vom Gesetzgeber mit Einführung des Betreuungsgesetzes als wichtige Säule des Betreuungswesens vorgesehen worden. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Die angestellten Fachkräfte führen selber gesetzliche Betreuungen.
  • Neben der Betreuungsführung informieren und beraten die MitarbeiterInnen die Bevölkerung zu Fragen des Betreuungsrechts und zu praktischen Fragen und Problemen rund um die gesetzliche Betreuung. 
  • Sie gewinnen, qualifizieren und unterstützen ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer.
  • Sie informieren zu den Vorsorgemöglichkeiten (Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung).

In der Regel werden von Betreuungsvereinen Dipl. SozialpädagogInnen angestellt. Die Vereine stellen die Schulung und Fortbildung sowie die Vertretung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander sicher und gewährleisten die Kontinuität der Betreuung auch im Falle eines Ausscheidens.

Betreuungsvereine leisten Öffentlichkeitsarbeit vor Ort und tragen dazu bei, dass sowohl die Bürger als auch die Fachöffentlichkeit über die Intention des Betreuungsgesetzes und über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden.

Um die Arbeit im Betreuungswesen in Nürnberg effektiv und erfolgreich zu gestalten, haben sich Betreuungsvereine der freien Wohlfahrtspflege und die Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg zum Arbeitskreis Gesetzliche Betreuung in Nürnberg zusammengeschlossen.