besprechung_mit_betreuter

Betreuung – rechtliche Unterstützung für Menschen

Die gesetzliche Betreuung kommt in Medienberichten meist schlecht weg. Berufsbetreuer*nnen stehen in den entsprechenden Fernsehbeiträgen unter Generalverdacht, ihre Betreuten zu betrügen.
Die Wirklichkeit sieht glücklicherweise in den allermeisten Fällen anders aus.

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

(BGB § 1896 Abs. 1, Satz 1)

Angst ist kein guter Berater

Wir meinen, dass es keinen Grund gibt, sich vor gesetzlicher Betreuung generell zu fürchten. Eine gute Informationsbasis kann helfen, gesetzliche Betreuung besser zu verstehen. Dabei ist es sicher hilfreich, wenn man sich in guten Tagen auch einmal mit der eigenen zukünftigen Situation beschäftigt. Es kann ja sein, dass man selber einmal auf die Unterstützung einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen ist. Es gibt Möglichkeiten, sich darauf vorzubereiten.

Interessant zu wissen

  • Ca. 60% aller Betreuungen werden von Familienangehörigen geführt. Angehörige, denen Sie vertrauen und mit denen Sie ein gutes Verhältnis haben, werden von Gesetz wegen vorrangig gefragt, ob sie das Amt des Betreuers übernehmen wollen.
  • Ansprüche auf Sozialleistungen sind teilweise komplex und nicht immer einfach zu beantragen. Viele Menschen, die sich nicht gut auskennen, versäumen es, notwendige Anträge zu stellen. Oder sie kennen mögliche Hilfen und Leistungen gar nicht. Gesetzliche Betreuer*innen sorgen vielfach erst dafür, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt und notwendige Hilfen organisiert werden.
  • Gesetzliche Betreuer*innen sind rechtliche Vertreter, sie sind weder Besuchsdienst, noch „Mädchen für alles“. In der Regel organisieren sie die notwendigen Hilfen, beantragen die relevanten Sozialleistungen, verwalten Finanzen, regulieren Schulden etc. Dabei sollen sie alle wichtigen Angelegenheiten mit den Betroffenen besprechen. Der behördliche bürokratische Aufwand nimmt ein erhebliches Maß an Zeit in Anspruch.
  • Auch wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, dürfen die Betreuten weiterhin alles selbst tun, wozu sie in der Lage sind.