Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge
Zur Gesundheitsfürsorge gehört, dass der Betreuer die Behandlung und Pflege des Betreuten zu organisieren und zu beaufsichtigen hat. Außerdem muss er bei ärztlichen Eingriffen und Behandlungsverträgen zustimmen bzw. diese ablehnen, wenn der Betreute selbst nicht einwilligungsfähig ist.
Besonders hinweisen möchten wir hier auf das Thema Medikamente im Alter. Gerade bei alten Menschen ist es angezeigt, die verordneten Medikamente kritisch zu hinterfragen. Nicht immer werden z.B. alle Wechselwirkungen berücksichtigt. Weiter sollte ggf. auch hinterfragt werden, ob ein Medikament eine sedierende Wirkung hat und damit einen Menschen an der Bewegungsfreiheit hindert. Bei der Verabreichung eines solchen Medikaments kann es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme handeln, die betreuungsgerichtlich genehmigt werden muss.
Im Folgenden stellen wir deshalb einige Informationsmaterialien zur Verfügung:
Medikamente im Alter
Bei Risiken und Nebenwirkungen
Bei Risiken und NebenwirkungenBei_Risiken_und_Nebenwirkungen
Priscus Liste für den Schreibtisch
Die Priscus Liste für den Schreibtisch enthält eine Übersicht über……
Medikationsplan
Medikationsplan Formblatt
Bundeseinheitlicher Medikationsplan
Beispiel BMP
GeBeN Magazin "Gesundheitssorge"