Menschen helfen – Betreuer werden
Gut jemanden zu haben
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der sie/er auf Hilfe angewiesen ist. Dann ist es gut, eine Vertrauensperson an der Seite zu haben, die die rechtliche Angelegenheiten regeln kann.
In Nürnberg haben über 100 Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft erklärt, sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuer*in für hilfsbedürftige Mitbürger zu engagieren.
Sie leisten damit einen überaus wertvollen Dienst, um betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Vertiefendes Fachwissen wird durch Beratungs- und Fortbildungsangebote der Betreuungsvereine und der Betreuungsstelle vermittelt.
Formale Voraussetzungen
Neben den im obigem Kasten genannten allgemeinen Voraussetzungen für das Betreueramt sind ein paar formale Aspekte zu beachten. Als Betreuer*in erhalten Sie in der Regel eine weitreichende Legitimation im finanziellen und rechtlichen Bereich. Betreute Personen können u.U. nahezu vollständig auf Hilfe angewiesen sein. Daher ist wichtig, dass ehrenamtliche Betreuer*innen zuverlässige Personen sind, die in finanziell geordneten Verhältnissen leben und sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Daher wird bei Interessenten an der ehrenamtlichen Betreuung die Vorlage folgender Unterlagen gefordert:
- Polizeilichen Führungszeugnis
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Bin ich versichert?
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die eine Betreuer*in dem Betreuten (versehentlich) zufügt, ist ratsam. Für ehrenamtliche Betreuer*innen haben alle Bundesländer eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, in denen alle Betreuer*innen, die nicht beruflich tätig sind, unentgeltlich versichert sind. Genaue Informationen zum Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer*innen in Bayern erhalten Sie in dem Merkblatt Haftpflichtversicherung. Darin finden Sie auch die Kontaktdaten der Versicherungen.
Für Unfälle, die ein ehrenamtlicher Betreuer selbst im Rahmen seine Tätigkeit erleidet, besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz bei der Unfallkasse des Bundeslandes. Meldeformulare bei Unfällen gibt es beim Amtsgericht.
Kann ich eine Aufwandsentschädigung erhalten?
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können für ihre Aufwendungen einen Aufwendungsersatz erhalten. Zu den Aufwendungen zählen insbesondere Briefporto, Kopierkosten, Telefon- und Faxentgelte und Fahrtkosten. Der Betreuer kann entweder alle Aufwendungen gesammelt einreichen und geltend machen oder eine Aufwandspauschale von jährlich 425,00 Euro (Stand ab 01.01.2023) beantragen. Die meisten Betreuer wählen diese vereinfachte Möglichkeit.
Aktuell sind Aufwandspauschalen bis zu einer Grenze von 3.000 € jährlich steuerbefreit (§ 3 Nr. 26b EStG), allerdings ist zu berücksichtigen, dass andere Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten für gemeinnützige und ähnliche Zwecke dabei mit einbezogen werden.
Wo finde ich Unterstützung?
Die auf dieser Homepage genannten Organisationen beraten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer kostenfrei. Bei Fragen und Schwierigkeiten zu ihrer Betreuertätigkeit können Sie sich gerne an diese Adressen wenden. Die Beratung kann telefonisch oder auch persönlich an einem vereinbarten Termin stattfinden.
Sie können auch die anderen Informationsangebote nutzen, die auf dieser Homepage vorgestellt sind.
Sollten Sie nicht aus der Region Nürnberg sein, ist es in der Regel günstiger, Sie wenden sich direkt an einen Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.