Die Aufzählung der folgenden Leistungsansprüche und Hilfen sollen dem Betreuer Anregungen und Unterstützung bieten. An dieser Stelle kann nur auf die wichtigsten Ansprüche hingewiesen werden, selbstverständlich handelt es sich um keine vollständige Auflistung.
Hier finden Sie Links zu Behörden und hilfreichen Webseiten:
Kranken- und Pflegeversicherung
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit finden sich Informationen über die Leistungen der Krankenversicherung und die Leistungen der Pflegeversicherung.
Beratung zu allen Themen rund um die Pflege erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Nürnberg.
Bayerisches Landespflegegeld
Ab 2018 gibt es in Bayern für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und höher ein jährliches Landespflegegeld von 1.000 €, unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung zum Landespflegegeld.
Schwerbehinderung
Aufgrund der Behinderungen oder Erkrankungen der Betreuten ist es häufig sinnvoll, für sie einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Je nach dem Grad der Behinderung und der Merkzeichen erhalten die Personen verschiedene Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen.
Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, hier zuständig ist das Servicezentrum Nürnberg.
Kindergeld
Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, während einer Erstausbildung oder bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes maximal bis zu einem Alter von 25 Jahren. Für behinderte Kinder ist ein lebenslanger Kindergeldanspruch möglich, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Informationen zum Kindergeld finden Sie bei der Agentur für Arbeit, zuständig in Nürnberg ist die Familienkasse Bayern Nord – Standort Nürnberg.
Wohngeld
Menschen mit geringem Einkommen, welches aber über dem Existenminimum liegt und die so keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, haben unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuß, Eigentümer als Lastenzuschuß.
Informationen zum Wohngeld und der zuständigen Nürnberg Behörde erhalten Sie beim Sozialamt Nürnberg, Bereich Wohngeld und Wohnungsvermittlung.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer nur Leistungen in Höhe des Existenzminimus bezieht oder ein sehr geringes Einkommen hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Informationen über die zuständige Behörde und die Befreiungsvorausetzungen finden Sie beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Überschuldung
Umfassende Informationen zum Thema Schulden – vom Umgang mit Mahnschreiben über P-Konten bis zum Privatinsolvenzverfahren – erhalten Sie auf auf der Webseite www.meine-schulden.de der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.